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  • Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

    Niemand denkt gerne daran. Man wird in einen schrecklichen Unfall verwickelt und kann aufgrund der schlimmen Verletzungen nicht mehr selbst entscheiden, was mit einem geschehen soll bzw. wer die täglichen Geschäfte nun abzuwickeln hat. Bei älteren Menschen kann auch ohne äußere Umstände ab einem gewissen Zeitpunkt von Geschäftsunfähigkeit eintreten, d. h. dass diese ab Eintritt der Geschäftsunfähigkeit auch rein rechtlich nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern.

    Wer nun glaubt, dass hier selbstverständlich die Angehörigen, Ehegatten oder Kinder automatisch entscheiden können, wie Gesundheitsfürsorge, Pflege oder Vermögen zu regeln ist, der irrt gewaltig. Zudem kommt hier oft das Problem hinzu, dass mehrere Personen da sind, die nun meinen, dass jeder von ihnen entscheiden kann.

    In den Fällen, in denen der Verletzte oder Kranke keine Vorsorge darüber getroffen hat, wer in solch einem Notfall für ihn handeln soll, kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen, der den Verletzten ebenso wenig kennt, wie dessen Wertvorstellungen und sein persönliches Umfeld. Die Gerichte gehen in jüngster Zeit zwar verstärkt dazu über, Angehörige als Betreuer zu bestellen, jedoch ist eine solche Bestellung keinesfalls garantiert.

    Wenn Sie selber festlegen wollen, wer in einem solchen Fall für Sie entscheiden soll und wie Sie behandelt werden wollen, empfiehlt sich das Verfassen einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung. Ihr Anwalt hilft Ihnen gerne, Ihre speziellen Bedürfnisse und Wünsche festzuhalten.