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  1. Wie läuft eine Scheidung ab?
    Die Scheidung wird durch Urteil vom Familiengericht ausgesprochen. Zumindest ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Beide Ehegatten nehmen am Scheidungstermin teil.

    Für einen ersten Überblick über eine Scheidung ist nachfolgend der grundsätzliche Ablauf ohne Berücksichtigung evtl. einzelfallspezifischer Besonderheiten skizziert:

    • Sie vereinbaren einen ersten Termin mit uns und wir besprechen Ihr Anliegen. Besonders sollen Sie dabei einen ersten rechtlichen Überblick über die Scheidungsfolgen in Ihrem konkreten Fall erhalten.
    • Nach Beauftragung unserer Kanzlei prüfen wir die Scheidungsvoraussetzungen –besonders wichtig ist dies bei Scheidungen von Ausländern, da hier gegebenenfalls anderes als deutsches Recht zur Anwendung kommt.
    • Das Scheidungsverfahrens wird durch Stellung des Scheidungsantrages an das zuständige Familiengericht eingeleitet. (Gegebenenfalls wird gleichzeitig mit dem Scheidungsantrag Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Vgl. dazu eigenen Unterpunkt.)
    • Das Familiengericht stellt dem Ehegatten den Scheidungsantrag zu.
    • Beide Ehegatten erhalten für den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich Formulare übersandt.
    • Aufgrund der Angaben in den Versorgungsausgleichsformularen schreibt das Gericht die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, etc.) an. Liegen alle Angaben vor, errechnet das Gericht den Versorgungsausgleich.
    • Kann der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
    • Das Familiengericht prüft im Scheidungstermin ob die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe vorliegen. Die Ehegatten werden also insbesondere gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie die Ehe als gescheitert ansehen.
    • Sind die Scheidungsvoraussetzungen hinreichend aufgeklärt und kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Ehe geschieden wird, so verkündet das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil.
    • Falls keine der Parteien innerhalb eines Monats Berufung einlegt, wird die Scheidung rechtskräftig.

    Selbstverständlich werden wir Sie in allen Stadien des Scheidungsverfahrens beraten und betreuen und Ihnen für evtl. auftretende Fragen jederzeit zur Verfügung stehen.

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  12. Wichtige Scheidungsfolgen >>