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:: Familienrecht
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- Wie läuft eine Scheidung ab?
Die Scheidung wird durch Urteil vom Familiengericht ausgesprochen.
Zumindest ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Beide
Ehegatten nehmen am Scheidungstermin teil.
Für einen ersten Überblick über eine Scheidung
ist nachfolgend der grundsätzliche Ablauf ohne Berücksichtigung
evtl. einzelfallspezifischer Besonderheiten skizziert:
- Sie vereinbaren einen ersten Termin mit uns und wir
besprechen Ihr Anliegen. Besonders sollen Sie dabei
einen ersten rechtlichen Überblick über die
Scheidungsfolgen in Ihrem konkreten Fall erhalten.
- Nach Beauftragung unserer Kanzlei prüfen wir
die Scheidungsvoraussetzungen –besonders wichtig
ist dies bei Scheidungen von Ausländern, da hier
gegebenenfalls anderes als deutsches Recht zur Anwendung
kommt.
- Das Scheidungsverfahrens wird durch Stellung des
Scheidungsantrages an das zuständige Familiengericht
eingeleitet. (Gegebenenfalls wird gleichzeitig mit dem
Scheidungsantrag Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.
Vgl. dazu eigenen Unterpunkt.)
- Das Familiengericht stellt dem Ehegatten den Scheidungsantrag
zu.
- Beide Ehegatten erhalten für den von Amts wegen
durchzuführenden Versorgungsausgleich Formulare
übersandt.
- Aufgrund der Angaben in den Versorgungsausgleichsformularen
schreibt das Gericht die Rentenversicherungsträger
(BfA, LVA, etc.) an. Liegen alle Angaben vor, errechnet
das Gericht den Versorgungsausgleich.
- Kann der Versorgungsausgleich durchgeführt werden,
bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
- Das Familiengericht prüft im Scheidungstermin
ob die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe vorliegen.
Die Ehegatten werden also insbesondere gefragt, seit
wann sie getrennt leben und ob sie die Ehe als gescheitert
ansehen.
- Sind die Scheidungsvoraussetzungen hinreichend aufgeklärt
und kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Ehe
geschieden wird, so verkündet das Gericht in Anwesenheit
der Ehegatten das Scheidungsurteil.
- Falls keine der Parteien innerhalb eines Monats Berufung
einlegt, wird die Scheidung rechtskräftig.
Selbstverständlich werden wir Sie in allen Stadien
des Scheidungsverfahrens beraten und betreuen und Ihnen
für evtl. auftretende Fragen jederzeit zur Verfügung
stehen.
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