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:: Schwerpunkte der Tätigkeit

„Ein ungebildeter Jurist ist ein Sicherheitsrisiko.“
Aus diesem Grunde ist das Studium der Rechtswissenschaften eines der umfangreichsten und zeitaufwändigsten. Der Student lernt die Juristerei von der Pike auf; logisches Denkvermögen, die Herangehensweise an jeden auch nur denkbaren Fall, vor allem aber die Anwendung der gesetzlichen Normen auf den einzelnen Sachverhalt. Viele bezeichnen die Juristen deshalb auch als die letzten Generalisten, weil sie anhand ihres Handwerkszeuges in der Lage sind, sich jeden Fall nach seinem Inhalt juristisch zu erschließen und zu bewerten.

Anwälte kennen sich deshalb grundsätzlich in allen Rechtsgebieten aus, selten sind sie aber auch auf wirklich allen Rechtsgebieten tätig. Im Laufe des Studiums, spätestens aber bei der Ausübung des Anwaltsberufes bilden sich Vorlieben für bestimmte Rechtsgebiete heraus. Aufgrund dieser Vorlieben werden Mandate in diesen Gebieten besonders gerne, besonders intensiv und wegen der Häufigkeit der zu bearbeitenden Fälle auch mit besonderem Spezialwissen, welches durch Literatur, auf Fortbildungen oder durch die Absolvierung bestimmter Speziallehrgänge erworben wurde, bearbeitet.

Das bedeutet aber nicht, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt nur ihr Spezialgebiet beherrschen. Auch auf allen übrigen Rechtsgebieten kann der Anwalt mit Hilfe seines juristischen Rüstzeuges tätig werden und die ihm erteilten Mandate professionell bearbeiten.

In unserer Kanzlei liegt das Schwergewicht unserer Tätigkeit in den Bereichen

:: Ehe- und Familienrecht (Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften etc.)
:: Erbrecht
:: Allgemeines Zivilrecht

Wir sind aber auch für Sie tätig im

:: Verkehrsrecht,
:: Arbeitsrecht und
:: Mietrecht.