:: Schwerpunkte der Tätigkeit
„Ein ungebildeter Jurist ist ein Sicherheitsrisiko.“
Aus diesem Grunde ist das Studium der Rechtswissenschaften eines
der umfangreichsten und zeitaufwändigsten. Der Student
lernt die Juristerei von der Pike auf; logisches Denkvermögen,
die Herangehensweise an jeden auch nur denkbaren Fall, vor allem
aber die Anwendung der gesetzlichen Normen auf den einzelnen
Sachverhalt. Viele bezeichnen die Juristen deshalb auch als
die letzten Generalisten, weil sie anhand ihres Handwerkszeuges
in der Lage sind, sich jeden Fall nach seinem Inhalt juristisch
zu erschließen und zu bewerten.
Anwälte kennen sich deshalb grundsätzlich in allen
Rechtsgebieten aus, selten sind sie aber auch auf wirklich allen
Rechtsgebieten tätig. Im Laufe des Studiums, spätestens
aber bei der Ausübung des Anwaltsberufes bilden sich Vorlieben
für bestimmte Rechtsgebiete heraus. Aufgrund dieser Vorlieben
werden Mandate in diesen Gebieten besonders gerne, besonders
intensiv und wegen der Häufigkeit der zu bearbeitenden
Fälle auch mit besonderem Spezialwissen, welches durch
Literatur, auf Fortbildungen oder durch die Absolvierung bestimmter
Speziallehrgänge erworben wurde, bearbeitet.
Das bedeutet aber nicht, dass die Rechtsanwältin oder der
Rechtsanwalt nur ihr Spezialgebiet beherrschen. Auch auf allen
übrigen Rechtsgebieten kann der Anwalt mit Hilfe seines
juristischen Rüstzeuges tätig werden und die ihm erteilten
Mandate professionell bearbeiten.
In unserer Kanzlei liegt das Schwergewicht unserer Tätigkeit
in den Bereichen
:: Ehe- und Familienrecht (Scheidungsrecht,
Unterhaltsrecht, Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften,
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften etc.)
:: Erbrecht
:: Allgemeines Zivilrecht
Wir sind aber auch für Sie tätig im
:: Verkehrsrecht,
:: Arbeitsrecht und
:: Mietrecht.
|